Rechtsanwalt Pascal Zander

Ihr Anwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht

Termine: Donnerstag bis Sonntag

Machandelweg 22

27777 Ganderkesee

 

Hilfe bei Ihrem Testament, Patientenverfügung, Verkehrsunfall oder bei Kündigung und rechtliche Unterstützung bei allen anderen Themen

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft die Beauftragung/Beratung ab?

Wenn Sie ein Anliegen an mich haben, dann rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail oder Nachricht über das Kontaktformular. Schildern Sie mir kurz worum es geht und wir entscheiden dann zusammen, ob wir einen Vorbereitungstermin brauchen. Sie erhalten dann einen Mandantenfragebogen und eine Vollmacht. Zusammen mit eventuellen weiteren Unterlagen schicken Sie mir dies vorab ausgefüllt zu oder bringen alles zu einem Termin mit. Alles Weitere besprechen wir dann zusammen. Im Anschluss erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung inklusive des weiteren Vorgehens.

Ich habe nur eine kurze Frage. Kostet mich das etwas?

Ja, bereits die Erstberatung verursacht Kosten. Sie erhalten von mir rechtsverbindliche Auskünfte, für die ich im Zweifel auch hafte. Deshalb ist eine seriöse Erstberatung nur gegen Honorar möglich. Anfragen, ob ich eine Beratung überhaupt durchführen kann oder Nachfragen zu bereits laufenden Angelegenheiten sind hiervon natürlich ausgenommen. Bei einer kurzen Auskunft halten sich die Kosten außerdem sehr im Rahmen. Bitte schauen Sie hierfür in das Preisverzeichnis.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Das ist möglich. Viele Versicherer schließen bestimmte Rechtsgebiete oder Tätigkeiten des Anwalts aus. Außerdem ist häufig in den Verträgen eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sicherheitshalber sollten Sie daher, vor der Kontaktaufnahme mit mir, Ihre Rechtsschutzversicherung anrufen und den Sachverhalt kurz erklären.

Ich glaube, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann. Bekomme ich trotzdem Hilfe?

Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind sich einen Anwalt zu leisten, bekommen Sie eventuell Beratungshilfe. Diese müssen Sie unter Angabe ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse bei dem Wohnsitzgericht (für Delmenhorst und Ganderkesee z.B. das Amtsgericht Delmenhorst) beantragen. Mit dem Berechtigungsschein kann ich dann für Sie tätig werden. Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung von 15€.

Der Antrag ist verfügbar unter https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/buergerservice/amtliche_formulare_ausfullhilfen_und_hinweisblatter/beratungshilfe/amtliche-vordrucke-beratungshilfe-56739.html

Können Sie mich auch vor Gericht vertreten?

Ja, selbstverständlich nehme ich auch Gerichtstermine für Sie wahr und begleite Sie in dem gesamten gerichtlichen Verfahren.

Ich habe keine Möglichkeit zu Ihnen zu kommen. Können Sie mir trotzdem helfen?

Ja. Entweder können wir die Angelegenheit telefonisch oder per E-Mail klären oder ich komme (gegen eine kleine Gebühr) zu Ihnen nach Hause.

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